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Schneebeseitigung

Befindet sich Ihre Immobilie nicht vor Ort? Haben Sie keine Zeit? Sind Sie körperlich nicht mehr in der Lage? Möchten Sie sich nicht mehr um den Einkauf und das Einlagern von Streugut kümmern? 

Der Winterdienst ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Eigentümer haben die Pflicht, auf Ihrem Gehweg und Ihrem Grundstück Schnee zu räumen und glatte Flächen abzustumpfen. 

Hier bieten wir Ihnen die Sicherheit, dass bei Schnee und Eis die Zufahrten und Gehwege schnellst-möglich geräumt werden und gestreut werden. Wir arbeiten nach den Vorschriften der Verkehrssicherungspflicht, gemäß den Satzungen der Städte und Kommunen. 

Unsere Streukolonnen stehen Ihnen an 7 Tagen die Woche 24 Stunden zur Verfügung. 

Wenden Sie sich an uns - Ihre Partner bei Eis & Schnee

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